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Seit Anfang 2020 gilt in Deutschland die Kassensicherungsverordnung (§ 146a AO). Sie schreibt vor, dass bei jedem Barverkauf ein Kassenbon ausgegeben werden muss – auch beim Verkauf von Tickets und Gutscheinen. Davon betroffen sind unter anderem Vorverkaufsstellen, mobile Verkaufsplätze und Abendkassen.

Das Ziel: mehr Transparenz und eine bessere Nachvollziehbarkeit bei Bargeldtransaktionen. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass alle Einnahmen korrekt erfasst und dem Finanzamt gegenüber dokumentiert werden – unabhängig davon, ob die Bons gedruckt oder digital ausgegeben werden.

Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Wenn ein Kunde ein Ticket bar bezahlt, muss er einen Beleg erhalten. Dieser Beleg kann klassisch als Papierbon übergeben oder in digitaler Form bereitgestellt werden. Entscheidend ist: Jeder Verkauf muss im Kassenjournal dokumentiert sein – und der Beleg muss dem Käufer zur Verfügung stehen.

Ergänzend zur Kassensicherungsverordnung wurden auch die GoBD angepasst. Damit gelten klare Anforderungen an die elektronische Aufbewahrung aller Verkaufsdaten. Für Veranstalter und Verkaufsstellen bedeutet das: Es gibt keine Ausnahmen mehr – die Regelungen gelten für alle.

So setzt ProTicket die Kassenbonpflicht um

Mit ProTicket erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben nicht nur zuverlässig, sondern auch besonders nutzer- und umweltfreundlich. Je nach Situation bieten wir Ihnen verschiedene Wege, wie Sie den Beleg an den Kunden übermitteln können – alle Varianten sind direkt im System integriert, ohne Zusatzaufwand.

Am bequemsten ist der digitale Kassenbon per QR-Code: Der Kunde scannt einfach den Code auf dem Ticket und hat den Bon sofort auf dem Smartphone. Es wird kein Papier verbraucht – das ist praktisch und nachhaltig zugleich.

Wenn Sie lieber alles direkt mit ausdrucken möchten, können Sie den Kassenbon beim Ticketdruck auf dem Originalpapier mit ausgeben. Der sogenannte Auftragskopf enthält alle nötigen Informationen und macht einen separaten Bon überflüssig.

Auch eine automatische Zustellung per E-Mail ist möglich. Nach dem Verkauf erhält der Kunde den Kassenbon als PDF – schnell, sauber und direkt im Posteingang.

Einfache Umsetzung – komplett gesetzeskonform

Ganz gleich, für welche Variante Sie sich entscheiden: Mit ProTicket sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Alle Vorgaben der Kassensicherungsverordnung werden eingehalten. Gleichzeitig profitieren Sie von automatisierten Abläufen, einer vollständigen digitalen Dokumentation und einem System, das keine zusätzliche Technik erfordert.

So funktioniert moderner Ticketverkauf – rechtssicher, kundenfreundlich und effizient.

Bei allen Fragen zum ProTicket-System
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Geschäftskunden-Hotline: 0231 - 5 891 892